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Aktuelle Meldungen in Leichter Sprache
Keine Rampen an Bordsteinen
Keine Rampen an Bordsteinen!
Immer mehr Menschen legen kleine Rampen an Bordsteine.
So können Autos besser in die Einfahrten fahren.
Aber: Das ist verboten!
Das Verbot steht in einem Gesetz:
Straßenverkehrs·ordnung, Paragraph 32.
Bitte entfernen Sie Ihre Rampen.
Die Rampen sind auf der Straße nämlich ein Hindernis:
- Fußgänger*innen können stolpern.
- Radfahrer*innen können stürzen.
- Straßen·reinigung und Winterdienst können nicht richtig arbeiten.
- Wasser kann bei starkem Regen nicht ablaufen.
Die Mitarbeiter*innen von der Stadt kontrollieren die Straßen.
Sie halten sich nicht an das Gesetz?
Dann müssen Sie wahrscheinlich eine Strafe bezahlen.
Wo und wann dürfen Sie Rampen benutzen?
- auf Ihrem privaten Grundstück
- Sie können eine Rampe kurz benutzen.
Dann müssen Sie die Rampe sofort wieder wegräumen.
Sie wollen eine dauerhafte Lösung?
Dann können Sie einen Antrag beim Tiefbauamt machen.
Sie müssen einen Umbau selbst bezahlen.
- E-Mail: bauhof@aschaffenburg.de
- Telefon: 06 02 13 30 66 13
© Inclusion Europe
Prüfung und Überarbeitung
Büro für Leichte Sprache Würzburg,
www.leichte-sprache-wuerzburg.de
mit Mitarbeitenden der Mainfränkischen Werkstätten

